Im Rahmen meiner Niederlassung ist es mir möglich Sie als Privatpatient, Selbstzahler oder im Rahmen eines Arbeitsunfalls (hier auch als Kassenpatient) zu behandeln. Auf Grund einer durch die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) festgestellten Überversorgung in Münster für den Bereich Orthopädie ist es mir leider nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Die Kosten für meine Behandlung werden von der KV nur übernommen, wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, oder Sie werden anteilig übernommen wenn Sie das Kostenerstattungsprinzip für ambulante Behandlung bei Ihrer Krankenkasse gewählt haben.
Bitte nutzen Sie unsere Kontaktfunktion, um Ihren Wunschtermin durchzugeben, auch wenn dieser außerhalb der regulären Sprechzeiten liegen sollte. Nur wenn wir Ihre Wunschzeiten kennen, können wir ggf. die Sprechzeiten entsprechend optimieren!