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Der Arbeitsunfall

Jeder Arbeitsunfall/Schulunfall und Wegeunfall muss bei einem D-Arzt (Durchgangsarzt) vorgestellt werden. Das sind Ärzte, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Praxisausstattung von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zugelassen sind, um am Heilverfahren der BG (Berufsgenossenschaft) teilnehmen zu dürfen. Der Durchgangsarzt entscheidet, ob es sich um einen Arbeitsunfall im Sinne der BG handelt und wie die weitere Versorgung der Patienten zu erfolgen hat. Ziel des Heilverfahrens ist „mit allen geeigneten Mitteln“ für Prävention und Rehabilitation der Versicherten zu sorgen.

Als zugelassener D-Arzt der DGUV ist es mir erlaubt die Behandlung von Arbeitsunfällen durchzuführen. Als D-Arzt ohne zusätzliche Zulassung der Kassenärztlichen-Vereinigung (KV) liegt hier ein besonderer Schwerpunkt meiner Praxis. Da ohne KV-Zulassung das Patientenaufkommen insgesamt niedriger ist, reduziert sich üblicherweise die Wartezeit und es bleibt mehr Behandlungzeit pro Patient. Direkt nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg (auch als Notfall), oder auch im Verlauf der weiteren Behandlung, - trotz Erstvorstellung z.B. in einem Krankenhaus -, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse.

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